Deutsche Umwelthilfe verurteilt geplante Änderungen des Windenergie-auf-See-Gesetzes

2024-04-15

Die Bundesregierung plant, beim Bau von Offshore-Windparks in den dafür vorgesehenen Beschleunigungszonen auf Umwelt- und Artenschutzprüfungen zu verzichten. Dies, so die Deutsche Umwelthilfe, sei ein Todesstoß für den Meeresschutz.

 

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) äußert Einwände gegen den jüngst vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf zur Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes. Die Novelle ist Teil des Entwurfs für das „Gesetz zur Umsetzung der EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie in Windenergie auf See und in Stromnetzen“. Damit will die Bundesregierung die Planungs- und Genehmigungsvorgaben der EU-Richtlinie in nationales Recht überführen. Wie die DUH mitteilt, plant die Bundesregierung, bei der Genehmigung neuer Offshore-Windkraftanlagen in Beschleunigungszonen auf entscheidende Umweltstandards wie Umweltverträglichkeit und Artenschutzprüfung zu verzichten. Dem können laut DUH auch Vorgaben zum Schutz besonderer Gebiete auf Planungsebene nicht entgegenwirken. Die Verwässerung wäre ein verheerender Rückschlag für den Meeresschutz.

 

Der vom Kabinett beschlossene Entwurf zur Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes würde nach Ansicht von DUH-Rechtsdirektorin Cornelia Nicklas zu einer drastischen Absenkung der Umweltstandards führen. „Das Fehlen einer Umweltverträglichkeitsprüfung gefährdet nicht nur die Naturverträglichkeit der Projekte, sondern auch die Planungssicherheit für etablierte Branchenvertreter“, so Nicklas. „Ausgewiesene Beschleunigungszonen, in denen Projekte gänzlich von Umweltverträglichkeits- und Artenschutzprüfungen ausgenommen sind, hätten gravierende Folgen für den Meeresschutz.“ Zudem seien sie für die nationale Umsetzung der EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie nicht zwingend erforderlich.

 

„Meeres- und Klimaschutz können so nicht Hand in Hand gehen. Unser Verständnis für unsere Meeresgebiete ist schon jetzt mangelhaft, ein Verzicht auf Kontrollen und Datenerhebungen ist daher absolut inakzeptabel. Wir appellieren an die Abgeordneten des Bundestages, das Gesetz zu verschärfen und die Kontrollen auf Umweltverträglichkeit und Artenschutz beizubehalten“, so Nicklas.

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