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Neue Möglichkeiten für Projekte im Bereich erneuerbare Energien mit dem Programm für einkommensschwache Gemeinden

2024-01-15
Das Bonuskreditprogramm für einkommensschwache Gemeinden des Finanzministeriums hat in der ersten Bewerbungsrunde eine überwältigende Resonanz erhalten. Da über 8 GW an erneuerbaren Energieprojekten Interesse bekundet haben, ist die Nachfrage fast viermal höher als die aktuelle Kapazität des Programms. Dank einer großzügigen Ausgliederung werden Projekte, die bestimmte Kriterien erfüllen, jedoch weiterhin zur Bewerbung ermutigt, was neue Möglichkeiten für den Ausbau erneuerbarer Energien bietet.

Erweiterung und Aktualisierung der Steuergutschrift für Investitionen

 

Im Rahmen des Inflation Reduction Act (IRA) von 2022 wurde die Investitionssteuergutschrift (ITC) aktualisiert und erweitert. Diese Änderung ermöglicht es den meisten Kundenprojekten, einen erheblichen Prozentsatz der förderfähigen Solar-, Solar- + Speicher- und Windprojektkosten zu erhalten. Mit Hilfe von sechs stapelbaren Bonus-Credits können Projektentwickler nun mindestens 30 % und bis zu 70 % ihrer Projektkosten zurückerhalten.

Kapazitätszuweisung und Bonusgutschriften für einkommensschwache Gemeinden

Der Internal Revenue Service (IRS) und das Department of Energy (DOE) haben Mitte Oktober Anträge für Projekte im Bereich erneuerbare Energien eingereicht, die sich in der Entwicklung befinden, aber noch nicht „in Betrieb genommen“ wurden. Diese Projekte können eine Kapazitätszuweisung aus einem der vier Bonusgutschriften beantragen, die zur Unterstützung einkommensschwacher Gemeinden eingerichtet wurden. Um die verbleibende Kapazität für das Programmjahr 2023 zu überwachen, hat das DOE ein Programmkapazitäts-Dashboard veröffentlicht, das regelmäßig aktualisiert wird, um neue, vom IRS genehmigte Anträge widerzuspiegeln.

 

Gemeinden mit Energieunsicherheit priorisieren

 

Um eine gerechte Verteilung der Programmkapazität zu gewährleisten, ist mindestens die Hälfte der gesamten Kapazität innerhalb jedes der vier Bonusgutschriften für Projekte reserviert, die zusätzliche Auswahlkriterien (ASC) erfüllen. Das Finanzministerium hat dieses zusätzliche Auswahlkriterium (ASC) eingeführt, um Anträge der Gemeinden zu priorisieren, die am stärksten von der Energieunsicherheit betroffen sind. Durch diese Ausgliederungen stehen noch rund 364 MW Kapazität zur Verfügung. Ohne diese Ausgliederungen wären drei Kategorien möglicherweise bereits an ihre Kapazitätsgrenzen gestoßen.

 

ASC-Kriterien für die Projektberechtigung

 

Um die Ownership ASC zu erfüllen, muss ein Antragsteller eine steuerbefreite Einrichtung (einschließlich gemeinnütziger Organisationen und Regierungen), ein Stammesunternehmen, eine Alaska Native Corporation, eine Genossenschaft für erneuerbare Energien oder ein qualifiziertes Unternehmen für erneuerbare Energien sein. Andererseits erfordert das geografische ASC, dass sich das Projekt in einem Landkreis mit anhaltender Armut (PPC) oder einem benachteiligten Volkszählungsgebiet befindet, wie durch das Screening-Tool für Klima und wirtschaftliche Gerechtigkeit (CEJST) definiert. Um ihre Eignung für den Geographic ASC zu beurteilen, können Projektentwickler ein vom DOE und NREL erstelltes Online-Kartierungstool nutzen.

 

Gemeinschaften durch erneuerbare Energien stärken

 

Traditionell kommen Energiesteuergutschriften vor allem Haushalten mit höherem Einkommen zugute, sodass einkommensschwache Gemeinschaften, farbige Gemeinschaften und Senioren nur begrenzten Zugang zu lokal erzeugter erneuerbarer Energie haben. Insbesondere gemeinnützige Organisationen hatten vor der IRA keinen Zugang zu Steuergutschriften, ohne einen Dritten zu beauftragen. Die Ausgliederungen innerhalb der Bonusgutschriften zielen jedoch darauf ab, diese Ungleichheit zu beseitigen, indem sie die Entwicklung und Leitung lokaler Interessengruppen für mehr gemeinschaftsnutzende Projekte im Bereich erneuerbare Energien ermöglichen.

 

Auswirkungen von ASC-Carveouts

 

Die ASC-Ausgliederungen haben bereits erhebliche Auswirkungen auf die Zuweisung von Projektkapazitäten. Kategorie 4 beispielsweise kann ihre gesamte Kapazität von 700 MW ausschließlich durch ASC-Anwendungen erfüllen, was 838 MW entspricht. Im Gegensatz dazu haben Nicht-ASC-Antragsteller 3.113 MW beigesteuert, aber keine dieser Kapazitäten wird der Kategorie 4 zugewiesen. Dies zeigt die Wirksamkeit der ASC-Ausgliederungen, um sicherzustellen, dass ASC-förderfähige Projekte und Projekte auf Stammesland weiterhin beantragt werden können fortlaufend bis Anfang 2024.

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