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Ab Februar 2025 verzeichnete der monatliche Marktwert für Solarenergie einen leichten Rückgang und lag nach Berechnungen der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB)Im Vergleich zum Januar gab es einen leichten Rückgang. Der vorherige Preis lag bei 11,511 Cent/kWh. Insgesamt erweist sich Solarenergie damit wieder als günstiger als der Spotmarktpreis.
Die Übertragungsnetzbetreiber gaben den Spotpreis für Februar mit 12,852 Cent/kWh an und stellten damit den höchsten Anstieg seit über zwei Jahren dar.
Dem gleichen Trend folgend, stiegen die monatlichen Marktwerte der Windenergie im Februar deutlich an. Die Kosten für Windenergie an Land stiegen um rund 11,591 Cent/kWh, verglichen mit rund 8,506 Cent/kWh im Vormonat. Der monatliche Marktwert der Seewindenergie lag im Februar 2025 bei 11,741 Cent/kWh und war damit erneut höher als die Kosten für Offshore-Windenergie von 9,702 Cent/kWh im Vormonat.
Der Marktwert von Solarstrom ist entscheidend für die Teilnahme an der erweiterten Direktvermarktung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Der monatliche Solarmarktwert gibt den durchschnittlichen Ertrag an Solarstrom an der Börse an, der in einem bestimmten Monat durch Direktvermarktung erzielt werden kann. Liegt der Marktwert unter der EEG-Förderung, subventioniert der Netzbetreiber die Differenz über das EEG-Umlagekonto. Die aktuellen Einspeisevergütungen finden Sie in den Sun Server Grundlagen unter diesem Link.
Im Februar gab es erstmals seit zwei Jahren keine Phasen mit negativen Strompreisen mehr. Photovoltaikanlagen, die ab Februar 2016 in Betrieb genommen werden, haben keinen Anspruch mehr auf die Marktprämie, wenn negative Strompreise länger als vier Stunden andauern. Das im Januar in Kraft getretene Solar Peak Law lenkt die Förderung erneuerbarer Energien während Zeiten mit negativem Strompreis für alle neuen Anlagen um. Ausnahmen gelten für PV-Anlagen mit einer Leistung von weniger als 100 kW, die mit intelligenten Messsystemen ausgestattet sind. Phasen mit negativen Strompreisen verlängern jedoch die zwanzigjährige Vergütungsdauer.
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