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Der deutsche Energiesektor wird sich mit der Verschiebung der Frist für die Stromkennzeichnung auf den 1. Juli im nächsten Jahr erheblich verändern. Diese Anpassung ist Teil der 'Solarpaket I', zielt darauf ab, sich an europäische Standards anzupassen und die Prozesse für Energieversorger zu rationalisieren. Die Umstellung soll den traditionell hektischen Oktober für deutsche Energieversorger entlasten, indem die Arbeitsbelastung über die Sommermonate verteilt wird.
Das kommunale Versorgungsnetz, „Arbeitsgemeinschaft für effiziente Energie- und Wassernutzung“ (ASEW) hat diese Änderung hervorgehoben und betont, wie wichtig es ist, frühzeitig darüber informiert zu sein. Bisher hatten die deutschen Energieversorger im Oktober mit vielen mühseligen Aufgaben zu kämpfen, da sie mehrere Strompreiserhöhungen ausgleichen und die Stromkennzeichnung vor dem 1. November veröffentlichen mussten. Mit der neuen Frist am 1. Juli dürften diese Aufgaben leichter zu bewältigen sein.
Kara Hoffmann, ASEW-Gruppenleiterin für Ökoenergien, kommentierte die deutsche Angleichung an den europäischen Standard. Sie merkte an, dass Deutschland in dieser Hinsicht hinter Europa zurückgeblieben sei und die Entscheidung der Bundesregierung, die Frist auf den 1. Juli zu verschieben, eine willkommene Änderung sei. Hoffmann wies jedoch darauf hin, dass eine bessere Kommunikation rund um die Entscheidung von Vorteil gewesen wäre, da die Verknüpfung der Anpassung von Paragraf 42 EnWG mit dem „Solarpaket I“ dessen wahrgenommene Bedeutung unbeabsichtigt verringert habe.
Die neue Frist hat auch Auswirkungen auf die Zeiträume für die Kommunikation zwischen den Vorlieferanten. Bisher gültige regionale Nachweisfristen verschieben sich, was Anpassungen bei den lokalen Versorgern erforderlich macht. Christian Esseling, Vice Head of Sales Solutions bei ASEW, betonte, dass die Energieversorger ihre Prozesse entsprechend anpassen müssen. Er geht davon aus, dass die Fristverschiebung zunächst zu kürzeren Bearbeitungszeiten und einer Umverteilung der Arbeitslast in das zweite Quartal führen wird.
Als Reaktion auf die Friständerung hat ASEW sein jährliches Webseminar zur Stromkennzeichnung auf das zweite Quartal 2025 verschoben. Diese Anpassung stellt sicher, dass das Seminar mit dem neuen Zeitplan übereinstimmt und den Energieversorgern hilft, sich an die überarbeiteten Prozesse anzupassen. Das diesjährige Webseminar wird wie geplant Ende September stattfinden.
Die Stromkennzeichnung spielt in der Energiebranche eine entscheidende Rolle. Eine Marktforschungsstudie der ASEW unter ihren Mitgliedern ergab, dass über zehn Prozent der 293 befragten Unternehmen mit 100 Prozent Ökostrom werben. Diese Unternehmen nutzen Herkunftsnachweise für ihren gesamten Vertrieb, einschließlich Haushalte, Großkunden und Grundversorgung. Mehr als die Hälfte der befragten Energieversorger übertrifft bei den Emissionen den deutschen Durchschnitt und unterstreicht damit das Engagement der Branche für Ökostrom.
Kara Hoffmann unterstrich die zunehmende Bedeutung von Herkunftsnachweisen für Unternehmen, die im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) berichten. Zukünftige Berichte werden eine Treibhausgasbilanz erfordern, und die Verwendung von Herkunftsnachweisen ermöglicht es Unternehmen, die Scope-2-Emissionen auf Null zu reduzieren. ASEW erkennt die Bedeutung nachgewiesener Produkteigenschaften an, und im europäischen Recht verankerte Herkunftsnachweise bieten eine überprüfbare „grüne“ Eigenschaft.
Die vorgezogene Frist für die Stromkennzeichnung markiert einen bedeutenden politischen Kurswechsel für den deutschen Energiesektor. Durch die Angleichung an europäische Standards soll die neue Frist am 1. Juli die Prozesse rationalisieren und den traditionellen Arbeitsaufwand im Oktober reduzieren. Während sich die Energieversorger auf diese Änderung einstellen, unterstützt ASEW die Branche weiterhin durch zeitnahe Seminare und Marktforschung und betont dabei die Bedeutung von Ökostrom und Herkunftszertifikaten.
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