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Die Deutscher WindEnergieVerband (BWE) hat seine Stellungnahme zum eingereicht.Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) und fordert eine umfassende Überarbeitung der Vermögensanlagegesetz. Der Verband konzentriert sich insbesondere auf die Beseitigung oder Vereinfachung der Prospektpflicht für Einzelpersonen, die an Bürgerenergieprojekten beteiligt sind.
„Jeder, der öffentliche Mittel zur Finanzierung einer Anlage für erneuerbare Energien sucht, muss einen detaillierten Investitionsprospekt vorlegen, in dem dargelegt wird, wie er seinen Verpflichtungen gegenüber den Investoren nachkommen will. Diese Anforderung stellt jedoch oft eine erhebliche bürokratische und finanzielle Belastung dar“, sagte BWE-Präsidentin Bärbel HeidebroekSie wies darauf hin, dass kleinere Projektentwickler, insbesondere Bürgerenergiegesellschaften, diese Anforderungen häufig nicht erfüllen können und damit die Bürgerbeteiligung, die die Politik fördern will, behindern. „Wir müssen unterstützende Maßnahmen ergreifen“, betonte Heidebroek.
Kleine Projektentwickler wie Stadtwerke und Bürgerenergieunternehmen sind bei der Finanzierung von Initiativen für erneuerbare Energien in hohem Maße auf Investorenkapital angewiesen. Die mit der Prospektpflicht verbundenen administrativen und finanziellen Anforderungen stellen jedoch häufig erhebliche Hindernisse für die Beschaffung dieses Kapitals dar.
„Diese strengen Anforderungen stellen große Herausforderungen dar, wenn es darum geht, Anteile an Bürgerenergieprojekten anzubieten, die für die Energiewende von entscheidender Bedeutung sind, da sie lokale Akzeptanz, gesellschaftliches Engagement und Energieunabhängigkeit bringen. Mit geringfügigen Änderungen des Vermögensanlagegesetzes könnten wir diese Hindernisse beseitigen und mehr Bürgerenergieprojekte fördern“, sagte Heidebroek.
Um diese Ziele zu unterstützen, BWE hat mehrere wichtige Änderungen vorgeschlagen:
Erhöhung des Verkaufspreislimits: BWE empfiehlt Erhöhung der jährliches Verkaufspreislimit für Aktien von derzeit 100.000 Euro bis 400.000 Euro. Diese Anpassung würde es kleineren Projekten, an denen oft nur ein oder zwei Anlagen beteiligt sind, leichter machen, Kapital aufzutreiben.
Ausnahmeregelung für Bürgerenergieunternehmen: BWE plädiert für die Ausnahmeregelung für Bürgerenergieunternehmen (gemäß § 3 Nr. 15 EEG) von der Prospektpflicht und reduziert dadurch den Verwaltungsaufwand für diese kleineren Initiativen.
Erhöhung des Volumenlimits für Finanzemissionen: Der Verband fordert zudem eine Erhöhung der Freigrenze für Finanzemissionen von sechs Millionen bis acht Millionen Euro pro JahrDieser Anstieg würde den Anstieg der durchschnittlichen Projektkosten um 30 bis 40 Prozent widerspiegeln und sicherstellen, dass auch kleinere Projekte weiterhin realisierbar bleiben.
"Bürgerenergie ist das Herzstück der Energiewende in Deutschland und bleibt ein wichtiger Motor für deren Ausbau. Die Finanzierung auch kleinerer Projekte muss sichergestellt werden. Wir müssen vermeiden, diese Initiativen durch übermäßige Bürokratie zu ersticken", fügte Heidebroek hinzu.
Die vorgeschlagenen Änderungen würden nicht nur die Belastung der Bürgerenergieunternehmen verringern, sondern auch Investoren schützen und gleichzeitig das weitere Wachstum von Projekten für erneuerbare Energien in ganz Deutschland unterstützen. Eine Vereinfachung der Prospektanforderungen könnte eine stärkere lokale Beteiligung fördern und den Fortschritt des Landes in Richtung Energieunabhängigkeit beschleunigen.
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