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Hinweise des Verbandes kommunaler Unternehmen (ASEW) deuten auf einen deutlichen Anstieg der Stromabgaben im Jahr 2025 hin. Die Offshore-Netzabgabe wird im Jahr 2025 0,656 Cent pro Kilowattstunde betragen, was einem deutlichen Anstieg gegenüber den diesjährigen 0,591 Cent/kWh entspricht und einem Wachstum von 11 % entspricht. Auf der anderen Seite wird die KWKG-Umlage bleibt mit 0,277 Cent pro Kilowattstunde nahezu unverändert und erhöht sich damit marginal um 0,7 Prozent. Die §19-StromNEV-Umlage steigt deutlich auf 1,558 Cent pro Kilowattstunde und schießt damit von 0,403 Cent pro Kilowattstunde im Jahr 2024 in die Höhe, was einer Steigerung von 287 Prozent entspricht. Mit der §19-StromNEV-Umlage will die Regierung Stromkunden entlasten, insbesondere in Regionen mit hohen Netzentgelten aufgrund des Überflusses an erneuerbarer Energie.
Dadurch ergibt sich für das kommende Jahr eine kumulierte Umlagebelastung von 2,491 Cent pro Kilowattstunde. Dies ist ein deutlicher Anstieg gegenüber dem diesjährigen Wert von 1,334 Cent pro Kilowattstunde. Dies bedeutet eine Erhöhung der Stromumlage um rund 86,7 Prozent.
„Seit der Abschaffung der EEG-UmlageTatsächlich ist die Umlagebelastung deutlich gesunken", sagt Daniela Wallikewitz, Geschäftsführerin der ASEW. "Die verbleibenden drei Stromumlagen gelten allerdings weiterhin als wichtige Indikatoren für die Energiewende. Mit einem Anteil von 6% am Strompreis sind sie zwar kein signifikanter Faktor mehr für die Preisentwicklung, aber angesichts unsicherer Inflationsprognosen und der Tatsache, dass Strom in Deutschland auch weiterhin relativ teuer sein wird, bleibt die Entwicklung weiterhin von entscheidender Bedeutung."
Auch wenn die EEG-Umlage nicht mehr gilt, berechnen die vier Übertragungsnetzbetreiber den EEG-Finanzierungsbedarf im Rahmen der Umlagefeststellung. Dieser wird aus dem Bundeshaushalt ausgeglichen und beträgt im Jahr 2025 17,03 Milliarden Euro. Dies ist ein deutlicher Anstieg um 60,4 Prozent gegenüber dem diesjährigen Wert von 10,616 Milliarden Euro. Eine kleine Entlastung bietet allerdings der EEG-Kontostand, der zum Jahresende voraussichtlich einen positiven Saldo von 500 Millionen Euro aufweisen wird.
Auch wenn die unmittelbaren Folgen der Energiekrise nachlassen oder durch politische Maßnahmen abgemildert werden, ist die Energiewelt laut ASEW weiterhin von relativ hohen Strompreisen geprägt. Der durchschnittliche Strompreis im Jahr 2024 für einen Beispielhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.500 Kilowattstunden liegt laut Branchenverband BDEW bei 41,35 Cent pro kWh. Diese Preise sind zwar nicht direkt an den Strombörsen sichtbar, die inzwischen weitgehend das Vorkrisenniveau erreicht haben. Viele Energieversorger müssen die Sonderbelastungen der Vergangenheit noch sukzessive in ihre Preisgestaltung einbeziehen. Kurze Preiserleichterungen bedeuten laut ASEW keine Trendwende hin zu dauerhaft niedrigeren Strompreisen. Hinzu kommen zusätzliche, energieunabhängige Kosten für die Kunden des Stromversorgers. „Dies hat die bestehende Preissensibilität noch weiter erhöht“, bestätigt Daniela Wallikewitz. „Es bleibt für die Stadtwerke sinnvoll, ihre ausgewogene Strompreiskalkulation für die Kunden offen und transparent zu gestalten.“
Die Aufklärung der Kunden über die komplexe Zusammensetzung ihres Strompreises bleibt eine Kernaufgabe der Stadtwerke, zumal der stetig steigende CO2-Preis die Verbraucher spürbar belastet. Die ASEW unterstützt ihre Mitglieder dabei, indem sie eine Auswahl an animierten Erklärvideos bereitstellt. Diese Videos stehen den ASEW-Mitgliedern in einer neutralen Version kostenfrei zur Verfügung. Eine personalisierte Version ist gegen einen geringen Aufpreis erhältlich. Zur direkten Kommunikation von Preisanpassungen bietet die ASEW ihren Mitgliedern ein Informationspaket bestehend aus Musterbriefen und einem Flyer zur Strompreiszusammensetzung an. Darüber hinaus kann der zweijährlich stattfindende Web-Workshop „Preisanpassungen richtig kommunizieren“ auch als Inhouse-Seminar gebucht werden.
Bei Fragen steht Ihnen unser Experte gerne zur Verfügung!