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Die Windenergiebranche in Nordrhein-Westfalen (NRW) verzeichnete 2024 einen deutlichen Aufschwung: Im Laufe des Jahres gingen 154 neue Windenergieanlagen mit einer Bruttoleistung von 748 Megawatt (MW) in Betrieb. Laut einer Zwischenauswertung der Wind- und Solaragentur war das bisherige Spitzenjahr des Windenergieausbaus in NRW das Jahr 2017 mit einem Nettozubau von 881 MW. Unter Berücksichtigung der in den letzten zwölf Monaten abgeschalteten Altanlagen beträgt der Nettozubau 626 MW. Damit war NRW 2024 sowohl beim Brutto- als auch beim Nettozubau der Windenergiekapazität Spitzenreiter.
Hans-Josef Vogel, Vorsitzender des Landesverbands Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW), ist optimistisch, dass die Genehmigungsbehörden bis Ende 2024 grünes Licht für den Bau von rund 680 neuen Windenergieanlagen mit über 4.000 MW Leistung geben. „Im Vergleich mit anderen Bundesländern ist NRW mit Abstand führend“, so Vogel. „Was einst undenkbar schien, ist heute Deutschlands Windenergieland Nummer eins.“ Das spiegelt sich auch in den Genehmigungsfristen wider: Die durchschnittliche Genehmigungszeit für neue Windenergieprojekte betrug 2024 nur noch 17 Monate, nach knapp 25 Monaten im Jahr zuvor. Vogel: „Der Bürokratieabbau greift, was sich daran zeigt, dass manche Verfahren bereits nach neun Monaten abgeschlossen sind.“
Der Plan der Regierungskoalition für diese Legislaturperiode sieht den Zubau von mindestens 1.000 zusätzlichen Windenergieanlagen vor. Das entspricht rund 200 Installationen pro Jahr. Mit den 680 im Jahr 2024 genehmigten Windenergieanlagen, die alle in den nächsten zweieinhalb Jahren in Betrieb gehen, wird das Ausbauziel der Landesregierung von 1.000 Anlagen erreicht. Seit dem Regierungswechsel im Sommer 2022 gingen rund 320 neue Windenergieanlagen ans Netz. Vogel betonte: „Dies ist das Ergebnis derErneuerbare-Energien-Gesetz Artikel 2, wo Erneuerbare Energien als vorrangiges öffentliches Interesse und als Beitrag zur Sicherheit angesehen werden. Dieses Grundprinzip wird von der Verwaltung zunehmend anerkannt.
Damit die Landesregierung ihr Ziel erreichen und die genehmigten Pläne auch in konkrete Anlagen umgesetzt werden können, muss das Ausbautempo der Windenergie jedoch erhöht werden. „Genehmigungen allein generieren noch keine Kilowattstunden“, so Vogel.
Der LEE NRW betont, wie wichtig es ist, dass Bürger und Unternehmen konkret vom Windenergieausbau profitieren. „Das Bürgerbeteiligungsgesetz und die von der Landesregierung Ende 2023 eingeführten Bürgerstromtarife bilden hierfür eine gute Grundlage“, so Vogel. „Bei der direkten Versorgung von Industrie- und Gewerbebetrieben in der Nähe von Windparks mit Windstrom besteht jedoch noch Verbesserungsbedarf.“
Um einen möglichen Einbruch des Windenergieausbaus in einigen Jahren zu vermeiden, drängt der LEE NRW auf eine zügige Ausweisung neuer Flächen. Die aktuellen Regionalpläne, die derzeit in sechs Planungsregionen erarbeitet werden, sollen die Ansiedlung neuer Standorte erleichtern.
Darüber hinaus gibt es Vorschläge, den umstrittenen 1.000-Meter-Abstand zwischen Windenergieanlagen und Wohngebieten durch die Hintertür in Ostwestfalen und im Regierungsbezirk Arnsberg wieder einzuführen. Der Landtag hatte diese Regelung im Sommer 2023 abgeschafft. Für das Münsterland sieht der Entwurf des neuen Regionalplans ein Drittel der Flächen vor, die nicht für die Errichtung neuer Windenergieanlagen geeignet sind.
Weiterführende Literatur:
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