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Reglemente für Solarenergie: Ein kurzer Überblick In der Schweiz regeln verschiedene Regelungen die Mindestvergütung, den Betrieb lokaler Stromgemeinschaften (LEGs), die Netzentgeltbefreiung für Batteriespeicher sowie die Flexibilität bei der Einspeisung von Solarstrom ins Netz. Laut Swissolar besteht Verbesserungsbedarf in diesen Solarenergiegesetzen. Diese möglichen Verbesserungen könnten einen klaren und verlässlichen Plan für den Solarausbau in der Schweiz schaffen.
Die Möglichkeiten des Stromgesetzes könnten Eigenverbrauchsanlagen, ZEV und LEGs wirtschaftlich machen. Swissolar ist jedoch der Ansicht, dass der Bundesrat seinen gesetzgeberischen Spielraum besser nutzen sollte, um den langfristigen Solarausbau sicherzustellen.
Gemäss dem neuen Elektrizitätsgesetz, das von fast 70 Prozent der Stimmbevölkerung angenommen wurde, sollen bis 2035 rund 35 Terawattstunden (TWh) Strom aus neuen erneuerbaren Energiequellen gewonnen werden. Knapp 80 Prozent dieses Ziels sollen allein aus Solaranlagen stammen, was rund 28 TWh entspricht und einer Vervierfachung der Schweizer Solarstromproduktion entspricht. Wichtige Elemente dieses Gesetzes treten 2026 in Kraft.
Neugestaltung der Vergütungspolitik Die Erhöhung der Mindestvergütung, gekoppelt mit Anreizen für den Eigenverbrauch, greift, wenn der vierteljährliche Durchschnitt des Referenzmarktpreises für Strom unter die Amortisierungskosten fällt. Im Vergleich zur Vernehmlassung – dem Schweizer Äquivalent eines Gesetzesentwurfs – wurden nun moderate Erhöhungen vorgenommen, wobei bisher unbeachtete Kosten berücksichtigt wurden.
Lokale Elektrizitätsgemeinden: Eine evolutionäre Lösung: Trotz der jüngsten Änderungen hält Swissolar die Anreize für den lokalen Stromverbrauch weiterhin für unzureichend. LEGs sollen die Planungssicherheit für Anlagenbetreiber erhöhen und den lokalen Stromverkauf zu einem festen Preis ermöglichen. Das Rabattsystem liegt zwar verbessert, aber immer noch deutlich unter dem gesetzlichen Höchstwert. Swissolar fordert daher eine Erhöhung, um den Netzausbaubedarf zu reduzieren.
Lagereinrichtungen: Bessere Konditionen durch Rückerstattung von Netznutzungsentgelten: Betreiber von Batteriespeichern könnten unter bestimmten Voraussetzungen eine Rückerstattung der Netznutzungsentgelte erhalten. Dies ist insbesondere für stationäre Batteriespeicher und das bidirektionale Laden von Elektrofahrzeugen von Vorteil, da es Anreize für die Zwischenspeicherung von Solarstromspitzen schafft und so die Stromnetze entlastet.
Flexibilitätsregel: Mehr Möglichkeiten für netzdienlichen Betrieb: Mit der neuen Flexibilitätsregelung können Verteilnetzbetreiber die maximale Netzeinspeisung am Netzanschlusspunkt festlegen. Dies soll Verzögerungen beim Anschluss weiterer Solaranlagen vermeiden und den Ausbaubedarf reduzieren. Solaranlagenbetreiber haben die Möglichkeit, den Strom selbst zu verbrauchen, zum Beispiel über eine Batterie oder ein Elektrofahrzeug.
Swisssolar-Präsident Jürg Grossen äussert sich positiv über die neu beschlossenen Regelungen und betont, diese stellten wesentliche Verbesserungen gegenüber den bisherigen dar. Er betont jedoch, dass der Bundesrat seinen gesetzgeberischen Spielraum optimieren müsse, um den Ausbau der erneuerbaren Energien – insbesondere im Bereich der lokalen Stromgemeinschaften – langfristig zu gewährleisten.
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