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Wer über die Inanspruchnahme einer Energieberatung nachdenkt, sollte schnell einen Antrag auf finanzielle Förderung stellen. Diese Dringlichkeit ergibt sich aus drohenden Kürzungen der staatlichen Förderung. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWK) hat kürzlich Pläne bekannt gegeben, die Förderung für die Erstellung individueller Sanierungsfahrpläne (iSFP) aus haushaltspolitischen Gründen zu kürzen. Diese Kürzung tritt ab dem 7. August in Kraft. Die bisherige Förderung von bis zu 80 Prozent wird auf 50 Prozent begrenzt.
Laut BMWK-Sprecherin Susanne Ungrad kommt es bei der Entscheidung auf den Zeitpunkt der Antragstellung an, nicht auf den Tag der Bewilligung. Hauseigentümer sollten den Antragsprozess beschleunigen, indem sie ihn entweder direkt beim Bundesamt für wirtschaftliche Angelegenheiten einreichen und Exportkontrolle oder Energieberater damit beauftragen. Bewerber müssen ihren zukünftigen Berater in der Bewerbung angeben, daher ist es wichtig, die Beraterhonorare auszuwählen und zu vergleichen, bevor man sich verpflichtet.
Das BMWK setzt diese um Förderkürzungen als Reaktion auf einen beispiellosen Spitzenwert von 80.000 Anträgen für Energieberatungen für Wohngebäude im Juli 2024. Angesichts der fiskalischen Landschaft und der anhaltend hohen Nachfrage werden Fördersätze und -beträge neu strukturiert. Das BMWK plant, den Zuschuss von 80 % auf 50 % der Beratungsgebühr zu senken und die maximale Förderung pro Beratung um 50 % zu reduzieren.
Wie Ungrad erklärt, könnten die Mittel für Energieberatungen bis September erschöpft sein, wenn das Problem nicht angegangen wird. Obwohl es dem Ministerium gelungen ist, den Haushaltsposten beizubehalten, ist eine Budgeterhöhung nicht möglich. Das Ziel dieser Kürzungen besteht darin, subventionierte Energieberatungen auf so viele Antragsteller wie möglich auszuweiten und diese Programme wirksam aufrechtzuerhalten.
Unverändert bleiben der Bonus für einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP-Bonus) und höhere förderfähige Ausgaben für Effizienzmaßnahmen in der Bundesförderung. Hierzu zählen Verbesserungen an der Gebäudehülle und an Fenstern. Folglich steigt der Bonus für andere individuelle Effizienzmaßnahmen – wie etwa Fensteraustausch oder Außenwanddämmung – weiterhin von 15 % auf 20 %, wenn zuvor ein iSFP über die Energieberatungsförderung erstellt wurde. Mit einem geförderten iSFP verdoppeln sich die förderfähigen Ausgaben für diese individuellen Effizienzmaßnahmen auf 60.000 Euro statt bisher 30.000 Euro.
Im Rahmen der Programme Energieberatung Wohngebäude (EBW) und Nicht-Wohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) werden geförderte Energieberatungen für Privathaushalte, Unternehmen, Kommunen und gemeinnützige Organisationen angeboten. Diese Leistungen vermitteln wertvolle Erkenntnisse und Orientierungshilfen für eine nachhaltige Gebäudesanierung. Die Beratungen ebnen den Weg für ein energieeffizienteres Leben und eine Abkehr von fossilen Brennstoffen.
Die Nachfrage nach dem EBW-Programm ist im Laufe der Jahre stark gestiegen: Im Jahr 2019 gab es rund 10.000 Bewerbungen, im Jahr 2023 130.600 und Anfang Juli 2024 bereits über 80.000. Für das EBN-Programm gingen dagegen rund 3.200 Bewerbungen ein, im vergangenen Jahr waren es insgesamt rund 6.000 Bewerbungen.
Ziehen Sie während des Bewerbungsprozesses eine Partnerschaft mit führenden Experten für Energielösungen in Betracht. ACE-Batterie bietet fortschrittliche Energiespeicherlösungen, die Ihre Energieeffizienz steigern und Ihre Renovierungsprojekte unterstützen können. Entdecken Sie die hochwertigen Produkte und erfahren Sie, wie Sie damit Ihre Nachhaltigkeitsziele erreichen können.
Bei Fragen steht Ihnen unser Experte gerne zur Verfügung!