Auf dem Weg zur Nachhaltigkeit: Indien erhebt 10 % Einfuhrzoll auf Solarglas

2024-08-09

In dieser Woche stellte Nirmala Sitharaman, die indische Finanzministerin, im Parlament der Lok Sabha den Bundeshaushalt für das Haushaltsjahr 2024-25 vor. Besonders hervorzuheben ist der Fokus auf die Förderung des Sektors erneuerbarer Energien, insbesondere der Solarenergie, sowie die vorgeschlagenen strategischen Maßnahmen zur Förderung der inländischen Produktion.


Wichtige Haushaltsvorschläge


Der Haushalt sieht eine wesentliche Änderung der Importbestimmungen für den Solarenergiesektor vor. Konkret wird vorgeschlagen, den Grundzoll (BCD) auf bestimmte Maschinen und Werkzeuge, die bei der Herstellung von Solarzellen und -modulen verwendet werden, aufzuheben. Diese Artikel, die zuvor mit einem Zoll von 7,5 % belegt waren, können nun zollfrei importiert werden. Diese Anpassung soll die Betriebskosten für Hersteller von Solarzellen und -modulen senken.

Zusätzlich wurde die Frist für die Befreiung von Einfuhrzöllen für bestimmte Materialien, die bei der Herstellung von Silizium-Wafern, EVA-Platten (Ethylenvinylacetat) und flachen Kupferdrähten für Photovoltaikbänder verwendet werden, bis zum 31. März 2026 verlängert. Diese Verlängerung bietet der Industrie eine breitere Palette importierbarer Materialien.


Neue Einfuhrzölle auf Solarglas und verzinnte Kupferverbindungen


Trotz der günstigen Einfuhrbestimmungen wurde eine bemerkenswerte Ausnahme eingeführt. Ab dem 1. Oktober wird auf Solarglas, eine wichtige Komponente bei der Herstellung von Solarzellen oder -modulen, ein Zoll von 10 % erhoben. Ebenso wird auf verzinnte Kupferverbindungen, die für die Herstellung von Solarzellen oder -modulen unverzichtbar sind, ab Oktober ein Zoll von 5 % erhoben.

Der Finanzminister begründete diesen Schritt mit Indiens starken inländischen Produktionskapazitäten für Solarglas und verzinnte Kupferverbindungen. Im Rahmen dieser Anpassung werden die bestehenden Zollbefreiungen für diese Komponenten abgeschafft.


Änderungen bei den Zollbefreiungen für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien


Im Einklang mit diesen Änderungen endet am 30. September die Zollbefreiung für Aktivenergieregler (AEC), die für die Herstellung von Wechselrichtern für erneuerbare Energiesysteme unverzichtbar sind.


Kontinuierliche Unterstützung der Batterieherstellung


Positiv für den Batterieherstellungssektor ist, dass die BCD-Ausnahmen für Teile und Rohstoffe, die bei der Herstellung von Lithium-Ionen-Zellen verwendet werden, bis zum 31. März 2026 verlängert wurden. Diese Verlängerung umfasst bestimmte Teile und Komponenten, die für die Herstellung von Lithium-Ionen-Batterien und Batteriepacks von entscheidender Bedeutung sind. Wichtige Materialien wie Lithium, Kupfer und Kobalt bleiben weiterhin von Zöllen befreit.


Während Indien durch die Förderung der inländischen Produktion im Solarsektor bedeutende Schritte in Richtung Nachhaltigkeit unternimmt, ACE-Batterie ist bereit, diese grüne Revolution voranzutreiben. Mit unseren fortschrittlichen Lithium-Ionen-Batterien und umfassenden Energielösungen unterstützen wir Indiens Ziele für erneuerbare Energien. Da die Regierung sich auf die Senkung der Betriebskosten für Hersteller konzentriert, ist jetzt der perfekte Zeitpunkt, in ACE Battery-Produkte zu investieren und zu einer saubereren, grüneren Zukunft beizutragen.

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