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Das Europäische Parlament und der Rat stehen kurz davor, sich offiziell auf den Ausstieg aus mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizkesseln bis 2040 zu einigen. Diese Entscheidung ist Teil eines umfassenderen Plans zur Steigerung der Energieeffizienz in Gebäuden in ganz Europa.
Wenn diese Vereinbarung offizielle Unterstützung erhält, werden laut der Europäischen Kommission die Subventionen für die Installation von Heizkesseln für fossile Brennstoffe bis 2025 eingestellt. Darüber hinaus müssen öffentliche Gebäude bis 2028 keine Emissionen vor Ort aufweisen, ebenso wie alle anderen Gebäudetypen müssen diesen Standard bis 2030 erfüllen.
Die in Brüssel ansässige European Heat Pump Association (EHPA), die sich für Wärmepumpen als primäre Heiz- und Kühllösung bis 2030 einsetzt, hat ihre Zustimmung zu diesem Plan zum Ausdruck gebracht. EHPA-Generalsekretär Thomas Nowak betonte, dass die Festlegung eines endgültigen Datums für die Abschaffung der Heizung mit fossilen Brennstoffen in europäischen Gebäuden wichtige Leitlinien für Verbraucher darstellt und einen klaren Weg für den Wärmesektor ebnet. Er betonte, dass die Investition in die Wärmepumpentechnologie mittlerweile eine sichere und zukunftsweisende Entscheidung sei.
Nowak erwähnte auch, dass die Annahme dieser Politik durch das Europäische Parlament und den Rat zur Schaffung von Tausenden von Arbeitsplätzen in Europa führen könnte.
Die Mitgliedstaaten werden damit beauftragt, Gesetze zur Durchsetzung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden zu entwickeln, wie von der Europäischen Kommission angegeben. Diese Richtlinie ist ein wichtiger Bestandteil der Bemühungen der Europäischen Union, die Kohlenstoffemissionen in ihrer Infrastruktur zu reduzieren, da Gebäude für 40 % des Energieverbrauchs der Region verantwortlich sind.
Wopke Hoekstra, der Kommissar des Europäischen Rates für Klimaschutz, stellte fest, dass die Technologie für das umweltfreundliche Heizen und Kühlen von Gebäuden bereits verfügbar sei. Es bedarf jedoch eines überzeugenderen Geschäftsmodells, um die Renovierung veralteter Infrastruktur zu fördern. Die Richtlinie zielt darauf ab, diesem Problem durch die Mobilisierung zusätzlicher Finanzmittel und die Förderung der Wertschöpfungsketten im Baugewerbe entgegenzuwirken.
Darüber hinaus erwähnte die Europäische Kommission, dass die Richtlinie eine Bestimmung enthält, um sicherzustellen, dass Gebäude ab 2027 für Solartechnologie bereit sind, da diese voraussichtlich zur Standardausstattung wird.
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