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Hersteller und Lieferanten von Photovoltaik-Speicherbatterien müssen mit der neuen EU-Batterieverordnung erweiterte Anforderungen erfüllen. Was das für ihr Produktdesign, ihre Prozesse und ihr Managementsystem bedeutet, ist vielen Unternehmen noch unklar. Yalcin Ölmez, Abteilungsleiter Betriebs- und Investitionsrisiken beim TÜV SÜD, erklärt, was Unternehmen jetzt beachten müssen.
Mit der neuen EU-Batterieverordnung werden Batterieherstellern, -importeuren, -händlern und „Dienstleistern“ schrittweise erweiterte und teilweise neue Anforderungen auferlegt. Die Gesetzgebung gilt ausnahmslos für alle Batterien. Die gesetzlichen Anforderungen variieren je nach Batterietyp und Anwendung, wie beispielsweise Elektrofahrzeuge oder Stromspeicher, Handy-Akkus oder kleine Batteriesysteme.
Die Gesetzgebung umfasst die Angabe eines CO2-Fußabdrucks eines Produkts, einen obligatorischen Recyclinganteil, ein Produkt digitaler Reisepass oder eine erweiterte Sorgfaltspflicht in der Lieferkette. Die Verordnung definiert Batterieserviceunternehmen als Installateure, Recycler, Reparaturbetriebe, Prüf- und Zertifizierungsunternehmen, Logistik- und Entsorgungsunternehmen.
Im Rahmen der kommenden EU-Batterieverordnung müssen Hersteller neue Standards einhalten, darunter die Berichterstattung über den CO2-Fußabdruck und digitale Pässe. ACE-Batterie stellt sicher, dass unsere Produkte diese strengen Anforderungen erfüllen und nachhaltige, konforme Lösungen für Photovoltaikspeicher, Elektrofahrzeuge und mehr bieten. Unser Engagement für Qualität und Nachhaltigkeit positioniert ACE Battery als vertrauenswürdigen Partner in der sich entwickelnden Energiespeicherbranche.
Bei Fragen steht Ihnen unser Experte gerne zur Verfügung!