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Österreich führt ab Juni 2025 ein Photovoltaik-Bonusprogramm für PV-Anlagen mit europäischen Komponenten ein. Dieser vom österreichischen Wirtschaftsministerium angekündigte „Made in Europe“-Bonus ermöglicht Photovoltaik- und Energiespeicherprojekten mit europäischen Komponenten eine zusätzliche Förderung von 20 Prozent.
Besonders hervorzuheben ist die österreichische Expertise im Bereich Wechselrichter und Batteriespeicher, allen voran der österreichische Wechselrichterhersteller Fronius. Dieser Bonus soll voraussichtlich am 23. Juni 2025 im Rahmen der zweiten Förderrunde in Kraft treten. Ziel dieser Initiative ist es, die europäische Industrie zu konsolidieren, die Versorgungssicherheit zu erhöhen und unfairen globalen Wettbewerbsbedingungen entgegenzuwirken. Ursprünglich war die Einführung des Bonusprogramms für Herbst 2024 geplant.
Die Förderung von Photovoltaik-, Wasserkraft-, Windkraft- und Biomasseanlagen erfolgt bis 2025 ausschließlich im gesetzlich vorgeschriebenen Mindestumfang. Damit trägt das Ministerium der aktuellen Haushaltslage und den veränderten Rahmenbedingungen, insbesondere im Photovoltaiksektor, Rechnung. Ziel ist es, öffentliche Mittel dort einzusetzen, wo sie einen wesentlichen Beitrag zur Energiewende leisten. Der Fokus liegt künftig stärker auf der Wirksamkeit von Maßnahmen, insbesondere solchen, die auf Systemdienstleistungen, Effizienz und netzdienliche Technologien ausgerichtet sind. Die erste Förderrunde startet am 23. April 2025.
Die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geförderte Investitionszuschussverordnung (EAG) Strom 2025 sieht 70 Millionen Euro Investitionsförderung vor. Neben Photovoltaik und Energiespeichern liegt ein besonderer Schwerpunkt auf der Revitalisierung kleiner Wasserkraftwerke zur Effizienzsteigerung und ökologischen Verbesserung. Auch kleinere Wind- und Biomasseanlagen werden in das Förderpaket einbezogen. Die Förderung steht Unternehmen und Privatpersonen als Festbetrag pro installierter Leistung zur Verfügung.
Die Photovoltaik-Förderung wird künftig nur noch bei gleichzeitiger Installation eines Energiespeichers gewährt. Dafür stehen 60 Millionen Euro zur Verfügung. Wasserkraftanlagen bis 25 MW können mit fünf Millionen Euro rechnen. Windkraftanlagen bis 1 MW erhalten eine Million Euro und Biomasseanlagen bis 50 kW vier Millionen Euro.
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